StuW Sonderheft NeSt 2025

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Abhandlungen – Steuerwissenschaften S61 Diller / Ehm – Vorweggenommene Grundsteuerhebesatzerhöhungen der Kommunen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform

grundlage betroffen sind, i.e. welches Hebesatzverhältnis sie aufweisen. Es wird deutlich, dass die Mehrheit der Gemeinden von der Re form negativ betroffen ist. Lediglich 9 % der Gemeinden weisen ein Hebesatzverhältnis von ≤ 1,013 auf und zählen somit zu den Gewinnern der Reform. Zu diesen Gemeinden gehören u.a. die Städte Köln, Düsseldorf und Münster. Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Hebesatzverhältnisse der nordrhein-westfälischen Gemeinden und stellt diese in Form eines Histogramms dar. Der Mittelwert/Median von 1,25 und das Maximum der Hebesatzverhältnisse von 1,76 beschreiben die im Schnitt starke Betroffenheit der Gemeinden, aber auch deren große Heterogenität. Für weiterführende deskriptive Kennzahlen wird auf Tabelle 1 verwiesen.

über 100 %-Punkten werden einheitlich in schwarz dargestellt, Werte unter 0 (in 2024 (kumulativ) 11 Gemeinden) werden in weiß dargestellt. Seit dem Jahr 2021 ist eine flächendeckende Erhöhung der He besätze in nordrhein-westfälischen Gemeinden zu beobachten. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 haben etwa 63 % aller Gemein den Änderungen an ihren Hebesätzen vorgenommen. Dabei ist die anfängliche Anzahl der Hebesatzanhebungen noch über schaubar. Lediglich 12 % der Gemeinden wurden im Jahr 2021 tätig. In den Jahren 2022 und 2023 ist der Anteil der Gemein den mit 28 % und 29 % deutlich gestiegen. Das Jahr 2024 sticht hervor, in dem allein ca. 43 % der Gemeinden eine Hebesatz erhöhung vorgenommen haben. Besonders auffällig ist hierbei, dass ca. 58 % der Hebesatzanpassungen im Jahr 2024 von Ge meinden durchgeführt wurden, die bereits in den Jahren 2021, 2022 oder 2023 eine Hebesatzerhöhung umgesetzt hatten. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass entweder mit Annäherung an die Reformumsetzung der Handlungsdruck bei den Gemeinden zugenommen hat, so dass es sogar zu mehrfach Anpassungen innerhalb des kurzen Zeitraums gekommen ist, oder dass ne ben den „ regelmäßigen Änderungen “ im Jahr 2024 zusätzliche, reformbedingte Änderungen hinzugekommen sind. In folgender Abbildung werden die durchschnittlichen Hebe satzänderungen der Grundsteuer darstellt und denjenigen der von der Reform nicht betroffenen Gewerbesteuer gegenüber stellt.

Abbildung 2: Histogramm der Hebesatzverhältnisse für nordrhein-westfälische Gemeinden.

3. Das Hebesatzverhalten der Kommunen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 3.1 Vorweggenommene Hebesatzänderungen Abbildung 3 beschreibt im Rahmen einer Choroplethenkarte die Hebesatzänderungen (Grundsteuer B) nordrhein-westfäli scher Gemeinden über einen mehrjährigen Zeitraum.

Abbildung 4: Entwicklung der durchschnittlichen, jährlichen Hebesatzänderun gen der Grund- und Gewerbesteuer über alle 396 Gemeinden in Nordrhein Westfalen. Es zeigt sich bei der Grundsteuer über den gesamten Zeitraum eine Hebesatzänderungsdynamik auf einem höheren Niveau als bei der Gewerbesteuer. Ein Grund hierfür könnte in der Tatsache liegen, dass die Gewinne der Unternehmen und somit die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer tendenziell (z.B. aufgrund von Inflation) über die Zeit steigen und somit auch das gewerbesteuerliche Aufkommen; bei der (bisherigen) grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist dies nicht der Fall, da die Bewertungen der Grundstücke unveränderlich sind, so dass eine im Vergleich stärkere Hebesatzdynamik als Aus gleichmechanismus angenommen werden könnte. Eine andere Erklärung könnte sein, dass die Gewerbesteuer als Ertragsteuer stärker einer natürlichen Grenze nach oben (z.B. in Form ma ximaler kombinierter Steuersätze für Kapitalgesellschaften von ca. 30 %) unterliegt, während bei Substanzsteuern diese Gren zen in Form eines Prozentsatzes des Jahresertrags weniger of fensichtlich sind. Schließlich könnte auch eine Rolle spielen, dass im Rahmen der Grundsteuerhebesätze Erhöhungen auf immobile Wirtschaftsgüter vorgenommen werden, während

Abbildung 3: Choroplethenkarte der (kumulativen) Grundsteuerhebesatzände rungen nordrhein-westfälischer Gemeinden für den Zeitraum 2021 bis 2024. Die Gemeinden sind entsprechen der Hebesatzänderung farblich kodiert. Werte

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