StuW Sonderheft NeSt 2025
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Abhandlungen – Steuerwissenschaften S55 Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020
6.2 Steuereffekte des KuG bei nichtveranlagten Lohn steuerfällen In der Gruppe D sind alle KuG ‑ Fälle enthalten, für die keine Veranlagung durchgeführt wurde und bei denen die Lohnsteu er daher die endgültige Steuerschuld darstellt. Da beim Bezug von Lohnersatzleistungen prinzipiell kein Lohnsteuerjahresaus gleich vorgenommen wird, lässt sich die Lohnsteuer im Jahr 2020 nur berechnen, indem Lohnschwankungen innerhalb des Jahres oder sogar unterjährige Beschäftigung im Merkmals satz des Simulationsmodells erfasst und berücksichtigt wer den. 23 Bei der Rückumwandlung des KuG in Lohn ist zu beach ten, dass die Auswirkungen eines fehlenden Lohnsteuerjahres ausgleichs in Folgejahren ohne KuG nicht vorhanden wären. Analog zu den Werbungskosten muss die Häufigkeit solcher Merkmalsausprägungen im Zuge der Umwandlung des KuG in Bruttolohn ebenfalls angepasst werden. Die sich durch die oben genannten Anpassungen ergebenden Effekte auf zentrale steuerliche Größen bei den Nichtveranlag ten sind in Tabelle 9 zusammengefasst.
sen sich verteilungspolitische Erkenntnisse zur Wirkung des KuG im Jahr 2020 gewinnen. Dazu stellen die Abbildung 4 und 5 die Verteilungen der (hypothetischen) Steuereffekte auf die einzelnen Dezile dar.
Abbildung 4: Verteilung der Steuereffekte und KuG ‑ Fälle: Grundtabelle
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von MikMod-ESt, FAST 2017 und FAST 2020; Fallzahlen und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfak toren. Dezile aller veranlagten Steuerpflichtigen mit Lohneinkommen. Dezile in Euro: Jeweils bis 8.242 / 14.040 / 17.474 / 21.853 / 27.611 / 33.720 / 40.431 / 49.368 / 66.075 / ab 66.076.
Tabelle 9: Effekte aller KuG ‑ Anpassungen auf die Steuersimulation im Jahr 2020 – Nichtveranlagte
Abbildung 5: Verteilung der Steuereffekte und KuG ‑ Fälle: Splittingtabelle
Änderun gen in Prozent
NachKuG ‑ Anpassungen
Änderun gen abso lut
Vor KuG ‑ Anpassun gen
Sozialversicherungspflich tiger Arbeitslohn Beamtenbezüge, Versorgungsbezüge * abzgl. Werbungskosten pauschbetrag Ausgezahltes Kurzarbei tergeld ** zu versteuerndes Einkommen gezahlte Lohnsteuer
215.900
224.100
8.300
3,8
18.700
18.700
0
–
10.380
10.400
10
0,1
abzgl. Vorsorgepauschale 37.200
38.400
1.300
3,5
2.920
0
– 2.920
– 100,0
186.900
193.900
7.000
3,7
30.400
31.900
1.500
4,9
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von MikMod-ESt, FAST 2017 und FAST 2020; Fallzahlen und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfak toren. Dezile aller veranlagten Steuerpflichtigen mit Lohneinkommen. Dezile in Euro: Jeweils bis 22.534 / 29.259 / 36.522 / 45.162 / 54.843 / 60.069 / 80.057 / 99.673 / 137.467 / ab 137.468. Die Steuereffekte fallen sowohl bei nach der Grundtabelle als auch bei nach der Splittingtabelle besteuerten Steuerpflichtigen hauptsächlich im obersten Dezil an: Dort sind in Grundtabel lenfällen 47,1 Prozent der 3,7 Mrd. Euro zu verzeichnen, in Splittingfällen sind es 39,3 Prozent der 3,9 Mrd. Euro. Dies liegt neben dem progressiven Steuertarif auch daran, dass in diesem Dezil der größte Anteil des Lohnwegfalls stattgefunden hat: In Grundtabellenfällen sind es 34,4 Prozent von 18,1 Mrd. Euro, die durch Kurzarbeit ersetzt wurden. In Splittingfällen sind es 27,2 Prozent der weggefallenen Lohnsumme von 19,6 Mrd. Euro. Obwohl die Fallzahlen des obersten Dezils mit 21,7 Pro zent (Grundtabelle) und 18,4 Prozent (Splittingtabelle) eben falls am höchsten sind, ist ihr Anteil weniger stark ausgeprägt. Pro Kopf liegt der Lohnwegfall in beiden Fällen jedoch deutlich höher als in den anderen Einkommensklassen.
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von MikMod-ESt, FAST 2017 und FAST 2020; Fallzahlen und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfak toren. Alle Werte in Millionen Euro. Anmerkungen: * Abzgl. Versorgungsfrei betrag; ** Kurzarbeitergeld unterlag nicht dem Progressionsvorbehalt. Durch die Rückumwandlung von KuG in Bruttolohn erhöht sich die erfasste Lohn- und Gehaltssumme um rund 8,3 Mrd. Euro. Da sich damit auch die Vorsorgeaufwendungen erhöhen, ergibt sich beim zu versteuernden Einkommen lediglich eine Änderung i.H.v. 7 Mrd. Euro. Die zu zahlende Lohnsteuer steigt um etwa 1,5 Mrd. Euro. Die höhere Anzahl an durch geführten Jahreslohnsteuerausgleichen wirkt sich mindernd auf die Lohnsteuerschuld aus, so dass sich eine durchschnittliche Grenzbelastung von nur etwa 18,5 Prozent errechnet. 23 Die Aufbereitung der FAST 2020 für Mikrosimulationen von Steuer rechtsänderungen erfordert neben dem Nachvollzug der Einkommen steuer für viele potentielle Modellanwendungen auch einen präzisen Nachvollzug der Lohnsteuer. Dies wird bspw. relevant, wenn die höhere Effektivbelastung einer Nichtveranlagung berechnet werden soll Hauck und Wallossek 2024 oder Aussagen zu den Effekten der Lohnsteuerklas senwahl getroffen werden sollen Buettner et al. 2019. Entsprechende Be rechnungen zur Identifikation unterjährigen Lohnbezugs sind daher ebenfalls Teil unserer Anpassungen.
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