StuW Sonderheft NeSt 2025
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Abhandlungen – Steuerwissenschaften
S54
Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020
6.1 Steuereffekte des KuG bei veranlagten Steuer pflichtigen
die BA-Angaben führt für diese Fälle zu einem zu niedrigen Bruttolohn) und Lohnausfälle infolge des Infektionsschutz gesetzes nicht in den BA-Erstattungen berücksichtigt sind. Abbildung 3 zeigt den relativen Lohnausfall nach Dezilen des Gesamtbetrags der Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Lohn einkommen, aufgeteilt nach Grund- und Splittingtabelle. Die höchsten relativen Ausfälle sind in den unteren Dezilen zu fin den. Für Grundtabellenfälle beträgt der relative Lohnausfall im zweiten Dezil beispielsweise 32 Prozent (28 Prozent für Split tingtabellenfälle). Mit zunehmendem Gesamtbetrag der Ein künfte sinkt der relative Arbeitsausfall, bis er im 10. Dezil ca. 14 Prozent für Grundtabellenfälle und 13 Prozent für Splitting tabellenfälle beträgt. Über alle Dezile ist der relative Lohnaus fall für Personen nach Splittingtabelle geringer als für Personen nach Grundtabelle. Abbildung 3: Relativer Lohnausfall nach Dezilen des Gesamtbetrags der Ein künfte; Aufteilung nach Grund- und Splittingtabelle
Tabelle 8: Effekte aller KuG ‑ Anpassungen auf die Steuersimulation im Jahr 2020 – Veranlagte
Änderun gen in Prozent
Vor KuG Anpassungen
NachKuG Anpassungen
Änderun gen absolut
Sozialversicherungs pflichtiger Arbeitslohn abzgl. anerkannte Werbungskosten – deklarierte Fahrt kosten – deklarierte sonst. Werbungskosten – Werbungskosten pauschbetrag Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Gesamtbetrag der Einkünfte
1.072.300
1.110.000
37.700
3,5
53.600
54.900
1.300
2,4
19.100
20.800
1.700
8,9
39.800
42.300
2.500
6,3
13.800
12.600
-1.200
-8,7
1.198.300
1.234.600
36.400
3,0
1.637.100
1.673.400
36.400
2,2
abzgl. Vorsorge aufwendungen
206.400
211.400
5.000
2,4
abzgl. Altersvorsorge nach § 10a abzgl. andere Sonder ausgaben
5.600
5.600
100
1,8
22.300
22.400
200
0,9
Einkommen
1.384.600
1.415.700
31.200
2,3 3,4
abzgl. Kinderfreibeträge
23.300
24.100
800
zu versteuerndes Einkommen
1.361.100
1.391.500
30.300
2,2
Progressionsvorbehalt aus KuG tarifliche Einkommen steuer hinzuzur. Kindergeld festzusetzende Einkommensteuer
13.690
0
-13.690 -100,0
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der FAST 2020; Gewichtet mit den jewei ligen Hochrechnungsfaktoren. Dezile aller Steuerpflichtigen mit Lohneinkommen. Dezile der Grundtabelle in Euro: Jeweils bis 2.214 / 8.600 / 14.007 / 18.445 / 23.681 / 29.478 / 35.955 / 43.955 / 58.027 / ab 58.028. Dezile der Splittingtabelle in Euro: Jeweils bis 13.840 / 25.262 / 32.836 / 41.353 / 50.745 / 61.297 / 74.169 / 92.017 / 124.794 / ab 124.795. 6. Schätzung von Steuereffekten anhand des aufbereiteten Datensatzes Der Rückgang der coronabedingten Kurzarbeit kann mit den vorgenommenen Korrekturen bei der Fortschreibung der Lohnentwicklung in zukünftige Jahre valide berücksichtigt wer den. Die aggregierten Wirkungen aller Umwandlungen im Jahr der Datenerhebung sollen an dieser Stelle eingehend dargestellt werden. Dafür verwenden wir das Simulationsmodell Mik Mod-ESt ( Flory und Stöwhase 2012). Ausgehend von den (kor rigierten) Informationen zu steuerrechtlich relevanten Tat beständen führt das Simulationsmodell dabei für alle Steuer pflichtigen eine vollständige (Neu-)Berechnung der festgesetz ten Einkommensteuer und aller für dessen Berechnung rele vanter Zwischengrößen durch. Diese Größen werden mit den Werten verglichen, die sich vor der Korrektur der Daten erge ben haben. Wir haben die Berechnungen getrennt für die im Jahr 2020 veranlagten Steuerpflichtigen (Gruppen A bis C) so wie für die Nichtveranlagten (Gruppe D) vorgenommen. Unse re Simulationsrechnungen zeigen, dass durch die Datenanpas sungen signifikante Aufkommensänderungen bereits im Jahr der Datenerhebung entstehen. Die Differenzen verdeutlichen die Notwendigkeit von Anpassungen, um auch am aktuellen Rand belastbare Ergebnisse liefern zu können.
304.500
311.800
7.400
2,4
8.100
8.400
300
3,7
304.900
312.600
7.700
2,5
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Mikmod-ESt und FAST 2020; Fall zahlen und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfaktoren. Alle Werte in Millionen Euro. Die Ergebnisse der Simulation für die veranlagten Steuerpflich tigen sind in Tabelle 8 dargestellt. Durch die Rückumwandlung von KuG in Bruttolohn erhöht sich die erfasste Lohn- und Ge haltsumme um rund 37,7 Mrd. Euro. Da auch höhere Wer bungskosten berücksichtigt werden, steigen die nichtselbständi gen Einkünfte etwas weniger stark um rund 36,4 Mrd. Euro. Die höhere Bruttolohnsumme wirkt sich auf die Sozialversiche rungsbeiträge aus und führt zu steigenden anerkannten Vor sorgeaufwendungen. Neben erhöhten Sonderausgaben – vor al lem durch die Kirchensteuer – werden die Günstigerprüfungen der Altersvorsorge (sog. Riesterbeiträge) sowie die Günstiger prüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag beeinflusst. Konkret ergeben sich mehr Fälle, in denen der Sonderaus gabenabzug das Einkommen und Kinderfreibeträge das zu ver steuernde Einkommen mindern. Der Progressionsvorbehalt aus dem KuG fällt im Alternativszenario weg. Insgesamt erhöht sich die festgesetzte Einkommensteuer um rund 7,7 Mrd. Euro. Interpretiert man das Alternativszenario als die Steuersimulati on, die sich ergibt, wenn im Veranlagungsjahr 2020 statt des KuG der weggefallene Bruttolohn ausgezahlt worden wäre, las
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