StuW Sonderheft NeSt 2025

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Abhandlungen – Steuerwissenschaften

S54

Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020

6.1 Steuereffekte des KuG bei veranlagten Steuer pflichtigen

die BA-Angaben führt für diese Fälle zu einem zu niedrigen Bruttolohn) und Lohnausfälle infolge des Infektionsschutz gesetzes nicht in den BA-Erstattungen berücksichtigt sind. Abbildung 3 zeigt den relativen Lohnausfall nach Dezilen des Gesamtbetrags der Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Lohn einkommen, aufgeteilt nach Grund- und Splittingtabelle. Die höchsten relativen Ausfälle sind in den unteren Dezilen zu fin den. Für Grundtabellenfälle beträgt der relative Lohnausfall im zweiten Dezil beispielsweise 32 Prozent (28 Prozent für Split tingtabellenfälle). Mit zunehmendem Gesamtbetrag der Ein künfte sinkt der relative Arbeitsausfall, bis er im 10. Dezil ca. 14 Prozent für Grundtabellenfälle und 13 Prozent für Splitting tabellenfälle beträgt. Über alle Dezile ist der relative Lohnaus fall für Personen nach Splittingtabelle geringer als für Personen nach Grundtabelle. Abbildung 3: Relativer Lohnausfall nach Dezilen des Gesamtbetrags der Ein künfte; Aufteilung nach Grund- und Splittingtabelle

Tabelle 8: Effekte aller KuG ‑ Anpassungen auf die Steuersimulation im Jahr 2020 – Veranlagte

Änderun gen in Prozent

Vor KuG Anpassungen

NachKuG Anpassungen

Änderun gen absolut

Sozialversicherungs pflichtiger Arbeitslohn abzgl. anerkannte Werbungskosten – deklarierte Fahrt kosten – deklarierte sonst. Werbungskosten – Werbungskosten pauschbetrag Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit Gesamtbetrag der Einkünfte

1.072.300

1.110.000

37.700

3,5

53.600

54.900

1.300

2,4

19.100

20.800

1.700

8,9

39.800

42.300

2.500

6,3

13.800

12.600

-1.200

-8,7

1.198.300

1.234.600

36.400

3,0

1.637.100

1.673.400

36.400

2,2

abzgl. Vorsorge aufwendungen

206.400

211.400

5.000

2,4

abzgl. Altersvorsorge nach § 10a abzgl. andere Sonder ausgaben

5.600

5.600

100

1,8

22.300

22.400

200

0,9

Einkommen

1.384.600

1.415.700

31.200

2,3 3,4

abzgl. Kinderfreibeträge

23.300

24.100

800

zu versteuerndes Einkommen

1.361.100

1.391.500

30.300

2,2

Progressionsvorbehalt aus KuG tarifliche Einkommen steuer hinzuzur. Kindergeld festzusetzende Einkommensteuer

13.690

0

-13.690 -100,0

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der FAST 2020; Gewichtet mit den jewei ligen Hochrechnungsfaktoren. Dezile aller Steuerpflichtigen mit Lohneinkommen. Dezile der Grundtabelle in Euro: Jeweils bis 2.214 / 8.600 / 14.007 / 18.445 / 23.681 / 29.478 / 35.955 / 43.955 / 58.027 / ab 58.028. Dezile der Splittingtabelle in Euro: Jeweils bis 13.840 / 25.262 / 32.836 / 41.353 / 50.745 / 61.297 / 74.169 / 92.017 / 124.794 / ab 124.795. 6. Schätzung von Steuereffekten anhand des aufbereiteten Datensatzes Der Rückgang der coronabedingten Kurzarbeit kann mit den vorgenommenen Korrekturen bei der Fortschreibung der Lohnentwicklung in zukünftige Jahre valide berücksichtigt wer den. Die aggregierten Wirkungen aller Umwandlungen im Jahr der Datenerhebung sollen an dieser Stelle eingehend dargestellt werden. Dafür verwenden wir das Simulationsmodell Mik Mod-ESt ( Flory und Stöwhase 2012). Ausgehend von den (kor rigierten) Informationen zu steuerrechtlich relevanten Tat beständen führt das Simulationsmodell dabei für alle Steuer pflichtigen eine vollständige (Neu-)Berechnung der festgesetz ten Einkommensteuer und aller für dessen Berechnung rele vanter Zwischengrößen durch. Diese Größen werden mit den Werten verglichen, die sich vor der Korrektur der Daten erge ben haben. Wir haben die Berechnungen getrennt für die im Jahr 2020 veranlagten Steuerpflichtigen (Gruppen A bis C) so wie für die Nichtveranlagten (Gruppe D) vorgenommen. Unse re Simulationsrechnungen zeigen, dass durch die Datenanpas sungen signifikante Aufkommensänderungen bereits im Jahr der Datenerhebung entstehen. Die Differenzen verdeutlichen die Notwendigkeit von Anpassungen, um auch am aktuellen Rand belastbare Ergebnisse liefern zu können.

304.500

311.800

7.400

2,4

8.100

8.400

300

3,7

304.900

312.600

7.700

2,5

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis von Mikmod-ESt und FAST 2020; Fall zahlen und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfaktoren. Alle Werte in Millionen Euro. Die Ergebnisse der Simulation für die veranlagten Steuerpflich tigen sind in Tabelle 8 dargestellt. Durch die Rückumwandlung von KuG in Bruttolohn erhöht sich die erfasste Lohn- und Ge haltsumme um rund 37,7 Mrd. Euro. Da auch höhere Wer bungskosten berücksichtigt werden, steigen die nichtselbständi gen Einkünfte etwas weniger stark um rund 36,4 Mrd. Euro. Die höhere Bruttolohnsumme wirkt sich auf die Sozialversiche rungsbeiträge aus und führt zu steigenden anerkannten Vor sorgeaufwendungen. Neben erhöhten Sonderausgaben – vor al lem durch die Kirchensteuer – werden die Günstigerprüfungen der Altersvorsorge (sog. Riesterbeiträge) sowie die Günstiger prüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag beeinflusst. Konkret ergeben sich mehr Fälle, in denen der Sonderaus gabenabzug das Einkommen und Kinderfreibeträge das zu ver steuernde Einkommen mindern. Der Progressionsvorbehalt aus dem KuG fällt im Alternativszenario weg. Insgesamt erhöht sich die festgesetzte Einkommensteuer um rund 7,7 Mrd. Euro. Interpretiert man das Alternativszenario als die Steuersimulati on, die sich ergibt, wenn im Veranlagungsjahr 2020 statt des KuG der weggefallene Bruttolohn ausgezahlt worden wäre, las

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