StuW Sonderheft NeSt 2025
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Abhandlungen – Steuerwissenschaften
S52
Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020
sichtigt werden. Im Vergleich zu einer alternativen, regressi onsbasierten, multiplen Imputation, hat der von uns gewählte Ansatz den Vorteil, dass damit sichergestellt ist, dass die oben aufgeführten Merkmale so imputiert werden, dass die neu be rechneten Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags blei ben. Damit wird gewährleistet, dass die sich ergebenden nicht selbständigen Einkünfte konsistent zum restlichen Datensatz bleiben ( Loh et al. 2019).
Tabelle 5: Prozentuale Abweichungen der erzeugten Fallzahlen an KuG ‑ Fällen undKuG ‑ Volumen
Abweichung der Fallzahl
Abweichung der Volumina
Gruppe A Gruppe B 1 Gruppe B 2 Gruppe C 1 Gruppe C 2 Gruppe D
-0,04% -0,02% -0,03% -0,02%
-0,26% -0,18% -2,57% -0,11 % 1,59% 0,06% -0,13%
0%
-0,01 % -0,02%
Tabelle 6: Durchschnittliche Werbungskosten von Personen aus Gruppe B nach Imputation
Gesamt
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der FAST 2017 und FAST 2020; Fallzah len und Volumina gewichtet mit den jeweiligen Hochrechnungsfaktoren. Anmerkungen: 1 = Alter bis 56; 2 = Alter ab 57.
Quintile des Bruttolohns
1
2
3
4
5
Gesamt
Fallzahl (gerundet)
460.000 770.000 580.000 460.000 310.000 2.580.000
5.1 Gruppenspezifische Korrekturen Um in den Folgejahren eine adäquate Abbildung der veranlag ten und nicht veranlagten Steuerpflichtigen zu erhalten, werden die ausgewählten Personen der Gruppe A in der Fortschrei bung wie reine Lohnsteuerfälle behandelt. Die Steuerschuld er gibt sich somit aus der Lohnsteuer, und die abziehbaren Vor sorgeaufwendungen werden durch Anwendung der Vorsor gepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ermittelt. Bei ge meinsam veranlagten Beschäftigten dieser Fallgruppe werden also zwei Lohnsteuerfälle gebildet. 18 Gruppe B besteht aus den Personen, die keine Werbungskosten angegeben haben. Auch in den Jahren vor der Corona-Pande mie gab es eine hohe Zahl von Steuerpflichtigen, die keine Wer bungskosten in der Steuererklärung angaben, vermutlich weil diese ohnehin unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag lagen und sich Angaben dazu nicht auf die Steuerschuld ausgewirkt hätten. Der Bezug von KuG führt in der Regel zu verminderten Wer bungskosten, beispielsweise weil die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG insgesamt an weniger Tagen des Jahres in Anspruch genommen werden kann. Im Zuge der Umwandlung von KuG ‑ Fällen in normale Beschäftigung ist es für die Fort schreibung in spätere Jahre notwendig, diesen Personen zufalls bedingt Werbungskosten zuzuspielen. Dafür verwenden wir ein Hot Deck-Verfahren ( Kalton und Kasprzyk 1982), bei dem nicht besetzte Merkmale aus beobachteten Ausprägungen der gleichen Merkmale innerhalb des genutzten Datensatzes impu tiert werden. Konkret werden den Personen der Gruppe B An gaben zur Zahl der Fahrten, zur Entfernung zum Arbeitsplatz, zu den Kosten durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, zu von Arbeitgebern erstatteten Fahrtkosten sowie zu sonstigen Werbungskosten zugewiesen. Grundlage dieser Zuweisung sind Informationen von möglichst ähnlichen Personen, bei denen hierzu Angaben vorliegen. Diese Angaben werden eins zu eins auf die jeweils nächste im Daten satz vorhandene Person übertragen, bei der diese Informatio nen bisher fehlen. Um sicherzustellen, dass die Übertragung der Informationen zwischen möglichst ähnlichen Fällen statt findet, wird das Hot Deck-Verfahren separat für Personen in unterschiedlichen Einkommensklassen sowie getrennt nach Geschlecht durchgeführt. 19 Ersteres berücksichtigt die empiri sche Beobachtung einer positiven Korrelation zwischen dekla rierten Werbungskosten und Lohnhöhe in den Daten. Letzteres berücksichtigt die Tatsache, dass Männer durchschnittlich hö here Werbungskosten angeben, selbst wenn die unterschiedli chen Lohnverteilungen zwischen Männern und Frauen berück
Entfernung zur Arbeitsstätte in km
12
16
18
21
21
17
Fahrttage
132
168
187
188
162
169
Sonstige Wk (inkl. Home Office-Pau schale) in Euro Fahrtkosten ersatz in Euro Berücksichtig te Werbungs kosten in Euro
91
248
329
456
614
319
1
12
24
34
42
20
1.068 1.413
1.586 1.850 1.887
1.524
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der FAST 2020; Gewichtet mit den jewei ligen Hochrechnungsfaktoren. Die Quintile in Euro: jeweils bis 16.210 / 29.141 / 40.744 / 57.700 / ab 57.701. Tabelle 6 zeigt die durchschnittlichen imputierten Angaben bzw. die sich ergebenden abziehbaren Werbungskosten (unter Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrags) unter teilt nach Einkommensklassen. Die abziehbaren Werbungskosten steigen mit der Lohnhöhe an. Im niedrigsten Lohnbereich ist die Zahl der Fahrten gerin ger, da dort häufiger unterjährige und Teilzeitbeschäftigungen vorkommen, die den Durchschnitt der Fahrten reduzieren. Im obersten Quintil verringert sich die Anzahl der Tage, an denen die Entfernungspauschale genutzt wird, was möglicherweise durch die vermehrte Home-Office-Nutzung in oberen Einkom mensgruppen erklärt werden kann. Passend dazu sind die sons tigen Werbungskosten im obersten Quintil deutlich höher. 18 Zwar kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es im hypothe tischen Fall ohne den Bezug von KuG auch zu einer Veranlagung gekom men wäre, jedoch hätte der Fall einer inkorrekten Klassifizierung nur be grenzten Einfluss auf unsere weiteren Ergebnisse. Korrekterweise müsste der betreffende Steuerpflichtige in diesem Fall wie ein Fall in der Grup pe B behandelt werden. Das Fehlen weiterer steuerrelevanter Angaben über das KuG hinaus ist jedoch ein klares Indiz dafür, dass die Veranla gung ausschließlich aufgrund des KuG erfolgt ist. 19 Wir nutzen fünf Einkommensklassen. Die Quintile der Bruttolöhne aller rentenversicherungspflichtig Beschäftigten der FAST 2020 bilden die Klassengrenzen. Bei der Zuordnung der Kurzarbeitenden zu diesen Ein kommensklassen wird davon ausgegangen, dass nach Beendigung der Kurzarbeit die reguläre Beschäftigung wieder in vollem Umfang auf genommen wird. Die Zuordnung erfolgt durch den ausgewiesenen Brut tolohn, angehoben um das mit einem Faktor multiplizierte KuG. Details zur Ermittlung des Faktors werden im folgenden Unterkapitel beschrie ben.
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