StuW Sonderheft NeSt 2025
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Abhandlungen – Steuerwissenschaften S51 Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020
te Volumen an Lohnersatzleistungen steigt von 1,45 Mrd. Euro auf 8,69 Mrd. Euro im Jahr 2020.
uns durch die vorgenommenen Differenzierungen, die altersteil zeitbeschäftigten Personen aus den KuG ‑ Fällen herauszufiltern.
Die ermittelten Auswahlquoten repräsentieren die Wahrschein lichkeit, mit der in jeder Untergruppe schrittweise bestimmt wird, ob eine Person zufallsbedingt als Beziehende von corona bedingtem KuG ausgewählt wird. Die Auswahlwahrscheinlich keit wird dabei stetig angepasst, um zu gewährleisten, dass in je der Untergruppe die gewünschte Auswahlquote mit minimalen Abweichungen getroffen wird: Wenn der bisherige Zufallspro zess bspw. auf eine Fallzahl über der gewünschten Auswahlquo te hinausläuft, sinkt korrespondierend dazu die Auswahlwahr scheinlichkeit für die weiteren Fälle, die den Prozess bisher nicht durchlaufen haben – sollen 90 Prozent aller Personen einer Un tergruppe übernommen werden und von der ersten Hälfte aller Fälle wurden zufallsbedingt bereits 95 Prozent übernommen, beträgt die aktuelle Auswahlwahrscheinlichkeit für die verblei bende Hälfte an Fällen noch 85 Prozent. Tabelle 5 fasst die prozentuale Abweichung der nach Anwen dung der Auswahlquoten erzeugten KuG ‑ Fälle und des KuG ‑ Volumens von den in Kapitel 3 ermittelten aggregierten Größen zusammen. Während bei den Fallzahlen aufgrund der angewandten Zuweisungsmethodik nur geringe Abweichungen entstehen, bietet der von uns verwendete Auswahlprozess prak tisch keine Kontrollmöglichkeit für das Volumen. Dennoch er gibt sich mit einem KuG ‑ Volumen von 16,61 Mrd. Euro nur eine Abweichung von knapp über -0,1 Prozent. Insgesamt wer den 8,44 Mio. Personen mit Bezug von coronabedingtem KuG ausgewählt. 17 5. Korrektur von KuG für Folgejahre Für die Verwendung der Daten in Folgejahren, in denen KuG wieder in deutlich geringerem Umfang gezahlt wird, müssen die identifizierten KuG ‑ Fälle auf der Einzelfallebene angepasst werden. Dies umfasst zum einen die Rückumwandlung des er haltenden KuG in den entsprechenden Bruttolohn sowie grup penspezifische Anpassungen hinsichtlich der Höhe der Wer bungskosten und der Frage, inwieweit die Einkommensteuer veranlagung ausschließlich aufgrund des KuG erfolgt ist. 14 Die Alterskomponente dient der präziseren Identifikation der Zuschläge nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Zuschläge können nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AltTZG ab dem 55. Lebensjahr bezogen werden. In den Daten von 2017 zeigt sich ein starker Anstieg des Merkmals erst ab einem Alter von 57 Jahren, weshalb wir ab diesem Alter eine Differenzierung vornehmen. 15 So gibt es in der Gruppe C in der FAST 2020 etwa 757.000 nach Splitting tabelle besteuerte Männer im Alter von höchstens 56 Jahren mit Lohn ersatzleistungen von maximal 2.000 € , in der FAST 2017 jedoch nur etwa 115.000 solcher Personen. Daraus errechnet sich eine Auswahlwahr scheinlichkeit von 85 % für diese Untergruppe (Untergruppe 1 in Tabel le 4). 16 Die Ausgestaltung der Altersteilzeit ist bzgl. der Höhe der reduzierten Ar beitszeit flexibel, aber in der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Aufstockungsbeträge ganzjährig oder bei Beginn oder Ende der Al tersteilzeit im Mittel für 6 Monate bezogen wurden. 17 Vor dem Hintergrund der hohen Fallzahlen in der FAST 2020 und FAST 2017 wurde an dieser Stelle sowie an allen weiteren Stellen, an denen wir zufallsbedinge Anpassungen durchführen (vgl. folgende Kapitel), auf wei tergehende Monte-Carlo-Simulationen verzichtet. Die sich ergebenden Konfidenzintervalle für zentrale Kenngrößen liegen bei einer Grund gesamtheit in einer Größenordnung von 1 Mio. Einzelfällen nahezu bei null.
u GruppeD – nicht veranlagte Personen mit Lohnersatzleistungs bezug Die Gruppe umfasst Personen, die eine dem Progressionsvor behalt unterliegende Lohnersatzleistung erhalten haben, aber nicht steuerlich veranlagt sind. Im Jahr 2017 umfasst diese Gruppe etwa 179.000 Personen mit knapp 350 Mio. Euro an Lohnersatzleistungen, im Jahr 2020 hingegen 2,092 Mio. Per sonen mit einem Volumen von rund 3,27 Mrd. Euro. Tabelle 3 fasst die Aufteilung aller Steuerpflichtigen in die einzelnen Gruppen zusammen.
Tabelle 3: Klassifizierung der Kurzarbeitenden nach Gruppen
Keine Veranlagungsgründe *
GruppeA
Veranlagte
keine Werbungskosten
Werbungskosten unter dem Pauschbetrag Werbungskosten über dem Pauschbetrag Aufgrund fehlender Veranlagung generell keine Angaben zu Werbungskosten
GruppeB
Veranlagte Veranlagungsgründe
Gruppe C
Veranlagte Veranlagungsgründe
Nicht Veranlagte
Keine Veranlagungsgründe *
GruppeD
Anmerkungen: * Ausgenommen sind die dem Progressionsvorbehalt unter liegenden Lohnersatzleistungen.
Um Fehler bei der Identifikation coronabedingter Kurzarbei tenden auf Einzelfallebene zu minimieren, wird in jeder Grup pe nach Geschlecht, Grund- bzw. Splittingtabelle und Höhe der Lohnersatzleistung differenziert. In den Gruppen B und C er folgt zudem eine Unterscheidung nach dem Alter (bis ein schließlich 56 Jahren und ab 57 Jahre 14 ). Insgesamt ergeben sich 96 Untergruppen, für die aus den Fallzahlen der Jahre 2017 und 2020 jeweils Differenzen gebildet werden. Diese Dif ferenzen werden in Relation zur vorhandenen Personenzahl im Jahr 2020 gesetzt, wodurch sich Auswahlquoten ergeben. 15 Die Auswahlquoten der Untergruppen variieren teils deutlich. Ta belle 4 veranschaulicht diese Unterschiede, indem sie die Quo ten für sieben beispielhaft gewählte Untergruppen gegenüber stellt.
Tabelle 4: Ausgewählte Auswahlquoten der KuG ‑ Untergruppen
Unter gruppe
Abgrenzungskriterien
Auswahl quote
1
Gruppe C, Männer bis 56 J., verh., KuG max. 2.000 € Gruppe C, Frauen bis 56 J., verh., KuG max. 2.000 € Gruppe C, Frauen bis 56 J., ledig, KuG 4.000 – 6.000 € Gruppe C, Frauen ab 57 J., ledig, KuG 4.000 – 6.000 € Gruppe B, Männer bis 56 J., verh., KuG ab 6.000 € Gruppe B, Männer ab 57 J., verh., KuG ab 6.000 €
85% 97% 97% 45% 96% 18%
2 3 4 5 6
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der FAST 2017 und FAST 2020.
Ein Vergleich der Untergruppen 3 und 4 sowie 5 und 6 in Ta belle 4, die sich nur in den betrachteten Altersgruppen unter scheiden, zeigt signifikant niedrigere Auswahlquoten für die Untergruppen mit Beschäftigten ab 57 Jahren. Es ist anzuneh men, dass die Altersteilzeitzuschläge im Jahr höher sind als das KuG. 16 Dies erklärt die deutlich niedrigere Auswahlquote in Untergruppe 6 im Vergleich zu Untergruppe 4, die durch höhe re Lohnersatzleistungen gekennzeichnet ist. Insgesamt gelingt es
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