StuW Sonderheft NeSt 2025

StuW Sonderheft NeSt 2025

Abhandlungen – Steuerwissenschaften

S48

Teuber / Wilhelm / Herrmann / Stöwhase – Wirtschafts- und Politikberatung mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020

Zeitraum ist die Summe der erfassten Bruttorenten um etwa 50,8 Mrd. Euro oder 36 Prozent gestiegen. Da der steuerfreie Rententeil der gesetzlichen Renten konstant bleibt, gab es beim zu versteuernden Rententeil eine überproportionale Entwick lung. Dieser stieg um 35 Mrd. Euro, was etwa 48 Prozent ent spricht. Aufgrund dieser strukturellen Unterschiede bei den Rentnern und Rentnerinnen, insbesondere der hohen Zahl neu hinzukommender Steuerpflichtiger, ist eine Anpassung durch Umgewichtung der Einzelfälle nicht unbedenklich. Ein weiterer Grund für die Verwendung der Daten des Jah res 2020 ist, dass sie zumindest indirekt Informationen zur In anspruchnahme der durch das Jahressteuergesetz 2020 einge führten Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG enthalten. Diese Informationen lassen sich in der Statistik aus der Veränderung der weiteren Werbungskosten gegenüber den Vorjahren ableiten, da es durch die Gesetzesänderung ebenfalls zu einem Strukturbruch kam. Im Vergleich zum Jahr 2017 liegen die weiteren Werbungskosten von Arbeitneh menden im Jahr 2020 um 1,7 Mrd. oder 37,7 Prozent höher. Darin enthalten ist ebenfalls die Nutzung der Homeoffice-Pau schale. Gleichzeitig ist die Zahl der Personen, die Aufwendun gen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten abgesetzt ha ben, um 60,7 Prozent gestiegen. Das anerkannte Volumen die ser Aufwendungen stieg dabei um knapp 50 Prozent bzw. 519 Mio. Euro. Im Gegensatz dazu sind die anerkannten Wer bungskosten insgesamt um 0,2 Prozent gesunken. Aktuelle Auswertungen ( Goebel et al. 2024) des Sozio-Ökonomischen Panels zeigen, dass die Nutzung von Homeoffice seit Ende der Corona-Pandemie trotz einer leichten Senkung noch immer auf einem deutlichen höheren Niveau als vor der Pandemie liegt. Dies verdeutlicht, dass Homeoffice zu einem festen Be standteil der Arbeitswelt in Deutschland geworden ist. Obwohl die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 erfolgte Auswei tung der Abzugsfähigkeit zu weiteren Veränderungen bei der Nutzung der Pauschale führen kann, bieten die Daten wertvolle Hinweise darauf, in welchem Umfang es am aktuellen Rand zu Verschiebungen zwischen Pendlerpauschale, Homeoffice-Pau schale und sonstigen Werbungskosten gekommen ist. Ins gesamt bietet die FAST 2020 53 neue Kennziffern, die u.a. auch einen präziseren Nachvollzug der Vorsorgeaufwendungen er möglichen. Nachteile ergeben sich hingegen dort, wo die Corona-Pande mie nur im Jahr 2020 erhebliche Effekte auf die Steuerpflichti gen hatte, die sich nach deren Ende wieder normalisiert haben. In diesem Kontext ist das KuG relevant. Wie Abbildung 2 an hand der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, stieg die Zahl der Personen mit Bezug von KuG während der Pandemie deutlich an. Wurde KuG gegen Ende des Jahres 2019 an etwa 100.000 Personen gezahlt, so lagen die entsprechenden Werte im April, Mai und Juni des Jahres 2020 bei knapp 6 Mio., 5,7 Mio. bzw. fast 4,5 Mio. Im weiteren Verlauf des Jah res sanken die Zahlen dann sukzessive auf nur noch knapp über 2 Mio. Personen, bevor sie ab Mitte 2021 wieder deutlich unter die Marke von 1 Mio. fielen. Seither schwankt die Zahl der KuG ‑ Beziehenden zwischen etwa 100.000 und 200.000 pro Monat.

Abbildung 2: Personen mit Bezug von KuG im Zeitverlauf

Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Ar beit 2020b zu realisierter Kurzarbeit. Bezogen auf die rund 35,2 Mio. Beziehenden von nichtselb ständigen Einkünften im Jahr 2020 führt die Tatsache, dass zeitweise über 5 Millionen Arbeitnehmende KuG erhalten ha ben, während dies in späteren Jahren nur einen Bruchteil be traf, zu signifikanten Verzerrungen, die sich nicht durch eine Gewichtsanpassung korrigieren lassen. Insbesondere sprechen durch das KuG folgende Aspekte zunächst gegen eine Nutzung der Steuerstatistik des Jahres 2020, wenn aktuelle steuerpoliti sche Fragen behandelt werden sollen: Das KuG beeinflusst das Lohnsteueraufkommen durch den zu grunde liegenden Lohnausfall. Dies geschieht sogar in doppel ter Weise, da mit der Auszahlung von KuG nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 EStG kein Lohnsteuerjahresausgleich mehr durchgeführt werden darf, was zu einer höheren Lohnsteuerlast führt. Auch die festgesetzte Einkommensteuer wird nicht nur durch den Wegfall des Bruttolohns beeinflusst. Das KuG unterliegt nach § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG dem Progressionsvorbehalt und führt in der Regel nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu einer Veranlagungspflicht. 3 Zudem kann davon ausgegangen wer den, dass Beschäftigte, die zeitweise ihrer Tätigkeit nicht nach gehen (können), reduzierte Werbungskosten haben. Neben dem KuG gab es auch umfangreiche Zahlungen an Selbständi ge. Etwa 385.000 Steuerpflichtige erhielten laut Steuerstatistik im Jahr 2020 Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen i.H.v. knapp 12,1 Mrd. Euro. Diese Zahlungen können jedoch bei den Berechnungen für die Folgejahre problemlos aus den Da ten herausgerechnet werden, da sie in eigenen Kennziffern er fasst werden. 4 Im Folgenden zeigen wir einen Weg auf, um die Verzerrungen, die vom KuG ausgehen (Veränderungen bei Bruttolöhnen, Werbungskosten und Veranlagungen sowie zu sätzliche, dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte), in den Daten zu bereinigen. 3. Ermittlung von Volumen und Fallzahl des KuG in der Steuerstatistik In einem ersten Schritt wird ermittelt, wie hoch das zusätzliche, rein coronabedingte Volumen von KuG in der Steuerstatistik 2020 ausfällt und wie viele Personen es erhalten haben. Da sich das KuG nicht direkt aus der Lohn- und Einkommensteuersta

3 Eine Veranlagungspflicht besteht nicht, wenn das KuG nicht mehr als 410 € beträgt. 4 Kennziffern C18850 (Person A) und C18851 (Person B) zum Bezug von Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen bzw. C18852 (Person A) und C18853 (Person B) zur konkreten Höhe der empfangenen Leistungen.

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online