StuW Sonderheft NeSt 2025

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Abhandlungen – Steuerwissenschaften

S40

Dyck / Hechtner / Maiterth / Sureth-Sloane – Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland

wirte “ (83 %) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirt schaft, „ sonstige Einzelgewerbetreibende “ (79 %) bei den Ein künften aus Gewerbebetrieb und „ Angehörige der freien Beru fe “ (87 %) bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gesell schaften des bürgerlichen Rechts kommen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb in 6,5 % der Fälle und bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit in 3,5 % der Fälle vor. Die folgende Tabelle 3 stellt die Eckwerte der Gewinnermitt lung und die einzelnen Abschreibungspositionen nach den Da ten der EÜR dar. Die Spalte „ Fehlende Werte “ bezieht sich hierbei auf Fälle, in denen zu den genannten Positionen keine Angaben vorhanden sind. Im Falle der Abschreibungen wur den demnach keine Abschreibungen getätigt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass fehlende Werte in manchen Fällen auch auf Datenfehlern beruhen können. Die in den nachfolgenden Tabellen3 – 5 aufgeführten Mittelwerte und Mediane beziehen sich nur auf diejenigen Fälle, in den Werte vorliegen.

ringwertige Wirtschaftsgüter, nur zu 50 % bzw. 18 % besetzt. Besonders verwunderlich ist der niedrige Wert für Abschrei bungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter. Daraus kann ge schlossen werden, dass die GWG-Abschreibung von den Steu erpflichtigen mit EÜR nur selten genutzt wird oder dass eine ungenaue bzw. fehlerhafte Datenerfassung vorliegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass viele Steuerpflichtige aus Be quemlichkeit oder Unwissenheit Abschreibungen auf gering wertige Wirtschaftsgüter unter die sonstigen unbeschränkt ab ziehbaren Betriebsausgaben oder einer anderen Kategorie (z.B. Aufwendungen für Telekommunikation im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Handys) in der EÜR aufgeführt haben. Die EÜR enthält auch Informationen, ob Kosten für Steuerbe ratung geltend gemacht wurden. Aus den Daten zeigt sich ein statistischer signifikanter Zusammenhang, wonach Eintragun gen unter den GWG-Abschreibungen häufiger vorgenommen wurden, wenn auch Kosten für Steuerberatung geltend gemacht wurden (Korrelation 0,25, Logit-Modell Odd-Ratio 2,76 mit P ‑ Wert 0,00, Kontrolle auf Größe über Höhe der Betriebsein nahmen). U.E. deutet dieses Ergebnis darauf hin, dass in Teilen die Werte für die GWG-Abschreibung, wenn keine professio nelle Hilfe in Anspruch genommen wird, nicht befüllt werden. Weiterhin zeigen die Zahlen, dass der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG und der damit zusammenhängende Herabsetzungsbetrag von § 4 Abs. 3-Rechnern praktisch nicht genutzt wird (bezogen auf alle Fälle). Im Hinblick auf das durchschnittliche Volumen (Mittelwert und Median) belegen die Ergebnisse allerdings auch, dass in den Fällen, in denen § 7g Abs. 1 EStG genutzt wird, im Vergleich zu den weiteren Abschreibungen die Werte hier eher höher ausfallen. Die EÜR enthält eine Klassifikation nach Betriebsgröße gem. dem BMF, Schr. v. 20.4.2022, Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000, wonach eine Differenzierung in die Klassen Kleinstbetrieb, Kleinbetrieb, Mittelbetrieb und Großbetrieb vorgenommen wird. Tabelle 4 stellt für die Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter und den IAB die entsprechenden Werte dar. Tabelle 4 fokussiert sich damit auf die vom Vol umen bedeutendste Abschreibungsposition (Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter) und den IAB als steuerliche In vestitionsfördermaßnahme.

Median Mittel wert

Gesamt in Mio. €

Fehlende Werte

Fehlen deWer te in%

Steuer pflichtige/ Betriebe

Gewinnermittlung lt. EÜR Betriebs einnahmen

5.992.901

508.391

8% 59.096 € 9.450 € 354.154

Betriebs ausgaben

5.941.631

559.661

9% 39.320 € 5.071 € 233.625

Gewinn/Verlust

6.167.521

333.771

5% 19.425 €

2.811 € 119.806

Abschreibungen, Investitionsabzugsbetrag (IAB) lt. EÜR Bewegliche Wirtschaftsgüter

3.244.021 3.257.271 50 % 1.075 €

3.032 €

9.836

Immaterielle Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Sonderab schreibungen §§ 7b, 7g Abs. 5, 6 EStG Unbewegliche Wirtschaftsgüter Sammelposten § 6 Abs. 2a EStG Herabsetzungs beträge § 7g Abs. 2 EStG IAB § 7g Abs. 1 EStG

232.717 6.268.575 96 % 627 €

3.586 €

834

1.196.528 5.304.764 82 % 629 €

1.070 €

1.280

133.577 6.367.715 98 % 1.492 €

3.583 €

479

449.976 6.051.316 93 % 1.159 €

2.931 €

1.319

327.223 6.174.069 95 % 229 €

460 €

150

66.197 6.435.095 99 % 4.000 € 8.500 €

563

Unt.- Größe

Betriebe Fehlende Werte in%

Median Mittel wert

Gesamt inMio. €

92.747 6.408.545 99 % 7.000 €

11.815 €

1.096

Beweg licheWG

2.704.989 53,31 % 939 €

2.225 €

6.018

Kleinst betrieb

Tabelle 3: Deskriptive Statistiken zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und der Nutzung von Abschreibungsregelungen, Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, DOI: 10.21242/73511.2019.00.05.2.1.0, 10.21242/73511.2019.00.05.1.1.0, Business-Tax-Panel 2013-2019, eigene Berech nungen. Von den gesamten Betriebsausgaben i.H.v. knapp 234 Mrd. € machen die in der EÜR aufgeführten Abschreibungen (inkl. IAB) mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 15,6 Mrd. € gerade ein mal 6,7 % aus. Mit Blick auf die EÜR ‑ Daten fällt auf, dass die steuerlichen Abschreibungspositionen in den allermeisten Fäl len fehlende Werte aufweisen, also keine entsprechenden Ab schreibungen tätigen. Dies mag in Teilen daran liegen, dass Ge bäudeabschreibungen oder solche auf immaterielle Wirt schaftsgüter bei § 4 Abs. 3 ‑ Rechnern seltener als bei größeren gewerblichen Unternehmen vorkommen. Von den gesamten 6.501.292 EÜR ‑ Fällen sind selbst die beiden häufigsten Ab schreibungskategorien, bewegliche Wirtschaftsgüter bzw. ge

IAB

72.251

98,75 % 6.300 €

11.482 €

830

Beweg licheWG

407.416 25,54 % 2.657 €

5.139 €

2.094

Klein betrieb

IAB

19.540 96,43 % 8.400 €

12.697 €

248

Beweg licheWG

111.623

11,31 % 6.904 €

10.904 €

1.217

Mittel betrieb

IAB

927

99,26 % 10.400 €

18.405 €

17

Beweg licheWG

10.052

18,65 % 19.274 €

39.515 €

397

Groß betrieb

IAB

20

99,84 % 27.138 €

46.804 €

1

Tabelle 4: Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter und Investitions abzugsbetrag nach Betriebsgröße, Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bun des und der Länder, DOI: 10.21242/73511.2019.00.05.2.1.0, 10.21242/ 73511.2019.00.05.1.1.0, Business-Tax-Panel 2013-2019, eigene Berechnungen. Die Zahlen verdeutlichen einen Größeneffekt. Sowohl die An zahl der Fälle als auch der Mittelwert und der Median steigen

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