StuW Sonderheft NeSt 2025

StuW Sonderheft NeSt 2025

Abhandlungen – Steuerwissenschaften

S38

Dyck / Hechtner / Maiterth / Sureth-Sloane – Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland

Wie bereits erwähnt, sind für die Analyse der Wirkung steuer licher Abschreibungsregeln – neben dem Zugang zu steuerli chen Abschreibungsdaten – auch Informationen über die steu erliche Situation der Unternehmen und deren Eigentümer so wie deren Investitionstätigkeit notwendig. Daher spielt es eine wichtige Rolle, in welcher Form vorhandene (Steuer-)Daten miteinander oder mit anderen Datenquellen (z.B. Jahres abschlussdaten, AFiD-Daten) verknüpft werden können. Dabei müssen die relevanten Daten über verschiedene Zeiträume hin weg verknüpft werden. Neben dem reinen Datenangebot spielt auch der Datenzugang für die wissenschaftliche Nutzung eine wichtige Rolle. Mit Aus nahme der Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik (Scientific Use File FAST) sind alle anderen Steuerstatistiken nicht am eigenen Arbeitsplatz nutzbar, was die Forschung mit den Steuerdaten erheblich erschwert, So können die Daten in der Regel nur am Gastwissenschaftlerarbeitsplatz (GWAP) oder per kontrollierte Datenfernverarbeitung (KDFV) aus gewertet werden. In diesem Abschnitt werden erste Erkenntnisse aus der Analyse der Einnahmenüberschussrechnung über die Inanspruchnah me von steuerlichen Abschreibungen dargestellt. Die EÜR er scheint auf den ersten Blick vielversprechend für eine Analyse steuerlicher Abschreibungsregelungen, wenngleich diese nur von Unternehmen erstellt wird, welche ihren Gewinn im Rah men der Einnahmenüberschussrechnung erstellen (§ 4 Abs. 3 EStG). Dies sind in erster Linie Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit und kleine Gewerbetreibende. Die Daten aus der EÜR werden mittlerweile über das Forschungsdaten zentrum des Statistischen Bundesamts bereitgestellt und sind damit wissenschaftlichen Analysen zugänglich. Die EÜR ent hält Daten über die steuerliche Gewinnermittlung, welche durch unterschiedliche Formulare erhoben werden. 80 Konkret werden hier Werte zu einzelnen Abschreibungsregelungen ab gefragt. Ferner existieren mehrere zusätzliche Anlagen, wenn die Gewinnermittlung von Personengesellschaften durch Ein nahmenüberschussrechnung erfolgt. Es ist für jeden Betrieb eine separate Einnahmenüberschuss rechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Daher hat ein Steuerpflichtiger mehrere EÜR zu übermitteln, wenn er mehrere Betriebe besitzt. Auch kann die EÜR bei Personenge sellschaften mit mehreren Gesellschaftern zur Anwendung kommen. Demzufolge kann eine Auswertung der EÜR bisher 5. Erkenntnisse aus der Einnahmenüberschuss rechnung 2019 76 Weitere Statistiken befinden sich im Aufbereitungsprozess. Dies gilt auch für Verknüpfungen mit weiteren Datenquellen, so dass hier zukünftige noch umfassendere Datensätze genutzt werden können. 77 Vgl. zum Business-Tax-Panel Kristiansen (2023b) sowie den Beitrag von Kristiansen et al., Amtliche Steuerstatistikdaten für die Forschung: Stand und Ausblick des Datenangebots, in diesem Heft. 78 Vgl. dazu NeSt , Zifonun-Kopp (2023) sowie Kristiansen (2023a) und den Beitrag von Kristiansen et al., Amtliche Steuerstatistikdaten für die For schung: Stand und Ausblick des Datenangebots, in diesem Heft. 79 Vgl. BMF, Schr. v. 27.5.2025, Veröffentlichung der Taxonomien 6.8. 80 Vgl. BMF, Schr. v. 2.9.2024, Standardisierte Einnahmenüberschussrech nung nach § 60 Abs. 4 EStDV.

Lohn- und Einkommensteuerstatistik beinhaltet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Taxpayer-Panel bestehende Statisti ken „ lediglich “ im Längsschnitt verknüpft und, demnach keine neue Statistik ist. Für die Analyse steuerlicher Abschreibungen rücken daher jene Steuerstatistiken in den Fokus, die Informationen zu Unterneh men und damit möglicherweise auch Abschreibungsmerkmale enthalten. Dies sind vor allem die Statistiken zur Körperschaft und Gewerbesteuer, die Statistik zu Personengesellschaften so wie das Business-Tax-Panel. 76 Das Business-Tax-Panel umfasst Unternehmenssteuerstatistiken ab dem Statistikjahr 2013 (bis derzeit 2019), darunter die Statistiken zur Gewerbe ‑ , Körper schaft- und Umsatzsteuer sowie zu Personengesellschaften und Gemeinschaften, zur Einnahmenüberschussrechnung sowie dem Unternehmensregister. 77 Im Hinblick auf Personenunter nehmen sind die Analysemöglichkeiten des Business-Tax-Pa nels zusätzlich durch die fehlende Verknüpfung mit der Lohn und Einkommensteuerstatistik eingeschränkt, da Informatio nen zur einkommensteuerlichen Situation von Mitunterneh mern fehlen. Hinsichtlich der Körperschaftsteuerstatistik gilt ein ähnlicher Befund wie bei der Einkommensteuerstatistik. Abschreibungen werden hier nicht differenziert erfasst. Es fin den sich lediglich zwei Positionen zur Bestimmung des EBIT DA für die Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG. Auch die Gewerbesteuerstatistik enthält keine Abschreibungs positionen. Insgesamt kann damit konstatiert werden, dass die Erfassung von Abschreibungspositionen in den genannten Steuerstatistiken unzufriedenstellend ausfällt. Ein letzter Blick fällt auf die EÜR. Hier finden sich Informatio nen zu einzelnen Abschreibungspositionen, wie in Abschnitt 4 noch genauer dargestellt wird. Da die EÜR nur Unternehmen betrifft, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, kann im Rahmen des Business-Tax-Panel lediglich dieser Unterneh menskreis analysiert werden, für den allerdings Informationen über ihre einkommensteuerliche Situation und ihr Betriebsver mögen fehlen. Eine weitere mögliche Datenquellen, die ein vielversprechendes Analysepotential für steuerliche Abschreibungen bietet, ist die E ‑ Bilanz. 78 Mit diesen Daten lassen sich grundsätzlich die In anspruchnahme von Abschreibungsnormen für diejenigen Un ternehmen ermitteln, die ihren Gewinn im Rahmen des Be triebsvermögensvergleichs ermitteln. Dies sind die für die steu erliche Investitionsförderung besonders relevanten größeren und großen Personenunternehmen sowie die Kapitalgesell schaften. Daten aus der E ‑ Bilanz liegen den Finanzbehörden in elektronischer Form vor, können bislang aber von Seiten der Wissenschaft nicht genutzt werden. Die rechtlichen Hürden zur wissenschaftlichen Datennutzung wurden inzwischen abge baut, so dass damit zu rechnen ist, dass Daten der E ‑ Bilanz zu künftig auch für die Wissenschaft bereitgestellt werden. Jedoch sind die Aufbereitung und Bereitstellung der sehr heterogenen E ‑ Bilanzdaten seitens der Amtlichen Statistik für die Wissen schaft alles andere als trivial. Auch ist unklar, in welcher Gra nularität die E ‑ Bilanz Daten vorliegen und ob diese der wissen schaftlichen Nutzung vollumfänglich zugänglich gemacht wer den. Ob die Nutzung und Wirkung einzelner Abschreibungs regeln analysiert werden können, hängt schließlich davon ab, ob Daten (genauer Taxonomiepositionen 79 ) einzelner steuerli cher Abschreibungsregelungen in die betreffende Steuerstatistik (hier: Steuerdaten aus der E ‑ Bilanz) aufgenommen werden.

Made with FlippingBook - professional solution for displaying marketing and sales documents online