StuW Sonderheft NeSt 2025
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Abhandlungen – Steuerwissenschaften S37 Dyck / Hechtner / Maiterth / Sureth-Sloane – Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland
1. Es fließen nur diejenigen Größen in die Steuerstatistik ein, die von den Steuerpflichtigen zu erklären sind. Dieser Pro zess wird seitens der Finanzverwaltung gesteuert. 2. Das Statistische Bundesamt als oberste Bundesbehörde er stellt per gesetzlichem Auftrag Steuerstatistiken (Steuersta tistikgesetz). Fehlt es an solch einem gesetzlichen Auftrag, können keine Daten über den Weg der Amtlichen Statistik bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist zu er wähnen, dass das Steuerstatistikgesetz durch das Jahres steuergesetz 2024 erweitert wurde, so dass künftig das Da tenangebot durch das Statistische Bundesamt deutlich aus geweitet werden wird. 3. Es werden nur bestimmte Merkmale aus der Steuererklä rung in die jeweiligen Steuerstatistiken aufgenommen. Die ser Auswahlprozess wird primär von Seiten der Finanzver waltung vollzogen und ist für die Wissenschaft, die hieran nicht beteiligt ist, völlig intransparent. Damit stehen nur diejenigen Kennziffern aus dem Besteuerungsverfahren zur Verfügung, die von den Finanzverwaltungen der Länder (über die Statistischen Landesämter) an das Statistische Bundesamt geliefert werden. 4. Es werden nicht sämtliche Steuerdaten des Statistischen Bundesamtes der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: So ist zu betonen, dass organisatorische Gründe vorliegen können, z.B. weil ein vollumfassendes Datenangebot die bestehenden Daten kapazitäten oder Rechnerleistungen übersteigen würde (z.B. Problematik der Variablenauswahl). Auch können Gründe in der personellen Ausstattung des Statistischen Bundes amtes liegen, da die Einzeldatenbereitstellung an die Wis senschaft erst nach einer umfangreichen Datenaufbereitung durch das Statistische Bundesamt und das Forschungs datenzentrum möglich ist. Trotz der genannten Einschränkungen besitzen Steuerdaten der Amtlichen Statistik grundsätzlich ein großes Potential, um die Nutzung und Wirkung steuerlicher Regelungen, wie die im vorliegenden Beitrag interessierenden Abschreibungsregeln, empirisch zu untersuchen. Die folgenden Ausführungen sollen daher einzelne Steuerdatenquellen genauer im Hinblick auf das Analysepotential von steuerlichen Abschreibungen beleuchten. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist jene Steuerstatis tik, die bereits am längsten existiert. Analysen zu steuerlichen Abschreibungen auf Basis von Daten aus dieser Amtlichen Steuerstatistik sind bislang kaum möglich. Bei den Gewinnein kunftsarten werden die Abschreibungen gar nicht statistisch er fasst, sondern sind Bestandteil der jeweiligen Einkünfte. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung finden sich vereinzelt Positionen zu den Gebäudeabschreibungen differen ziert nach Objekten. Eine Analyse einzelner Abschreibungs regeln ist damit, abgesehen von den wenigen Merkmalen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nicht möglich. Gleiches gilt für das Taxpayer-Panel, das gegenwärtig Zeitreihendaten der Jahre 2012 bis 2020 auf Basis einer 10 % Stichprobe der
zur Kostenstrukturerhebung zu entnehmen, dass Sonder abschreibungen bzw. erhöhte Absetzungen nicht in die Positi on „ Abschreibungen auf Sachanlagen “ einzubeziehen sind. Demgegenüber sind geringwertige Wirtschaftsgüter einzubezie hen, soweit diese nicht in einer anderen Kostenposition enthal ten sind. Dieser Hinweis lässt bereits eine gewisse Unschärfe bei den Abschreibungen erahnen. Ein weiterer Nachteil von AFiD ist, dass keine Informationen über die steuerliche Situati on der Unternehmen und der Unternehmenseigner vorliegen. Diese kann bestenfalls unter Annahmen simuliert werden. Die Daten bieten gleichwohl ein erhebliches Analysepotential, da hier nicht nur Unternehmen als Berichtseinheit enthalten sind, sondern auch einzelne Betriebe (Betriebsstätten) eines Unternehmens, was bereits in zahlreichen Publikationen zu Analysezwecken genutzt wurde. 75 Auch ist zu berücksichtigen, dass das AFiD-Panel modular aufgebaut ist und damit um an dere Statistiken leicht erweitert werden kann. Zu nennen ist hier z.B. die Energieverwendung. Demzufolge stehen granulare Informationen über betriebswirtschaftliche Größen des Unter nehmens zur Verfügung, was – in Abhängigkeit von der wis senschaftlichen Fragestellung – die zuvor beschriebenen Defizi te im steuerlichen Bereich ausgleichen kann. Trotz der genann ten Einschränkungen stellt das AFiD-Panel eine geeignete Da tenbasis für Analysen der Wirkungen von Abschreibungen ins gesamt dar. Eine Analyse der Investitionswirkungen einzelner Abschreibungsnormen ist damit allerdings nicht möglich. Eine Verknüpfung des AFiD-Panels mit Daten der Amtlichen Steu erstatistik wäre hier hilfreich. 4. Daten der Amtlichen Steuerstatistik Amtliche Steuerstatistiken fußen auf den Daten des Besteue rungsprozesses. Hierbei ordnet § 1 StStatG an, zu welchen Steuerarten Statistiken anzufertigen sind. Erhebungsmerkmale und Periodizität zu den einzelnen Statistiken werden näher in § 2 StStatG beschrieben. Derartige Statistiken und die zugehö rigen Daten sind prinzipiell geeignet, die Inanspruchnahme steuerlicher Regelungen zu analysieren. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die Daten aus dem Besteuerungsprozess resul tieren, so dass nur Merkmale enthalten sind, die in der Steu ererklärung abgefragt werden. Die Abfrage der relevanten Steu erdaten richtet sich damit primär an dem Ziel aus, die Steuerer hebung rechtsfehlerfrei durchführen zu können. Relevante Steuerdaten sind demnach solche, die für den Besteuerungspro zess relevant sind, völlig unabhängig davon, ob aus ökonomi scher oder statistischer Perspektive eine andere Detailtiefe oder Differenzierung wünschenswert wäre. Steuerstatistiken und die darin enthaltenen Daten sind lediglich ein „ Nebenprodukt “ der Steuererhebung und des Steuervollzuges. Neben diesen Einschränkungen „ perDesign “ ergeben sich wei tere Einschränkungen. Nicht alle Daten, die der Finanzverwal tung zugänglich sind, finden auch ihren Weg über das Statisti sche Bundesamt in die Steuerstatistik. Wiederum werden nicht alle Daten, die dem Statistischem Bundesamt seitens der Fi nanzverwaltung übermittelt werden, auch der Wissenschaft als Einzeldaten zur Verfügung gestellt. Für die Analyse steuerlicher Abschreibungen ergeben sich damit die folgenden Limitatio nen:
75 Vgl. bspw. Schneider et al. (2013); Dobbins et al. (2018); Eichfelder et al. (2023); Eichfelder et al. (2025).
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