StuW Sonderheft NeSt 2025

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Abhandlungen – Steuerwissenschaften S33 Dyck / Hechtner / Maiterth / Sureth-Sloane – Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland

dem ZDH, den Unternehmen übermittelt. Der Vergleich mit der Handwerkszählung 2020 hat gezeigt, dass die befragten Unternehmen als repräsentativ im Hinblick auf ihr Tätigkeits feld einzustufen sind. Im Handwerk finden wir an zweiter Stelle hinter der (auch hier am stärksten präferierten) Sofortabschrei bung eine starke Präferenz für eine allgemeine steuerfreie In vestitionsprämie/-zulage von 10 % und an dritter Stelle für ei nen Investitionsabzugsbetrag von 50 %, der ähnlich wie eine Sonderabschreibung wirkt (Abbildung 3). Das heißt, im Hand werk scheint die Wertschätzung für Maßnahmen, die unabhän gig von einer Gewinn- oder Verlustsituation sofort Liquidität zuführen, wie eine generelle Investitionsprämie/-zulage, deut lich stärker ausgeprägt zu sein. Verwunderlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass für Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz dienen, oder digitale Wirtschaftsgüter eine 50 % ige Sonderabschreibung positiver als eine 20 %ige Investitions prämie/-zulage eingestuft wird.

keit am stärksten fördern würden (Abbildung 2). Am wenigs ten Wertschätzung wird einer steuerfreien Investitionsprämie/- zulage unabhängig von deren konkreten Ausgestaltung ent gegengebracht. Dies ist insofern erstaunlich, als eine 10 %ige Investitionsprämie/-zulage gegenüber der 30 %igen degressiven Abschreibung bei Investitionen mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren bis zu einem Kalkulationszinssatz bzw. Kapitalkos ten vor Steuern von über 23 % barwertmäßig von Vorteil ist, selbst wenn ein hoher marginaler Einkommensteuersatz von 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag, der die degressive Abschrei bung begünstigt, unterstellt wird. 56 Eine 10 %ige Investitions prämie/-zulage, die die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mindert, ist sogar stets gegenüber der degressiven Ab schreibung vorteilhaft. Die trotzdem vorliegende negative Be wertung von Investitionsprämien/-zulagen mag dem geschul det sein, dass die befragten Unternehmen diese Maßnahmen gegenüber einer Sonderabschreibung als deutlich bürokrati scher einstufen. Es ist auch möglich, dass sie Investitionsprä mien/-zulagen skeptisch sehen, weil diese ihnen unbekannt sind bzw. bislang keine Erfahrung damit gesammelt wurden. Es ist ferner verwunderlich, dass die Unternehmen eine Sonder abschreibung i.H.v. 50 % für digitale Wirtschaftsgüter einem 50 %igen Investitionsabzugsbetrag vorziehen, der für alle Wirt schaftsgüter (Ausnahme: Immobilien) gewährt wird, obwohl dieser ähnlich wie eine 50 %ige Sonderabschreibung wirkt. 57 Möglicherweise ist einem Teil der befragten Unternehmen nicht klar, was sich hinter einem Investitionsabzugsbetrag ver birgt; hierauf deuten auch die Ergebnisse in Abbildung 5 hin.

Abbildung 3: Einschätzungen der Nützlichkeit ausgewählter investitionsför dernder Maßnahmen im Handwerk (ZDH-Befragung); Quelle: Heinemann-Hei le et al. (2023b). Die Abbildung illustriert Antworten auf „ Bitte wählen Sie die drei Maßnahmen aus, die Ihre Investitionstätigkeit am stärksten fördern wür den. “ von N = 2.339 Unternehmen im Befragungszeitraum Februar 2023. Die angegebenen relativen Häufigkeiten zeigen, wie oft die Maßnahme von den be fragten Unternehmen gewählt wurde.

Dass die degressive Abschreibung für sämtliche Wirtschafts güter erst an vorletzter Stelle kommt, ist bemerkenswert, da der

56 Der optimale Wechsel zur linearen AfA erfolgt bei der degressiven AfA in der achten Periode, vgl. König / Sureth (2002). Gegenüber einer Sonder abschreibung mit Aufwandswirkung in der ersten Periode bzw. einem In vestitionsabzugsbetrag mit Aufwandswirkung zum Anschaffungszeit punkt i.H.v. 50 % ist eine 10 %ige Investitionsprämie bis zu Zinssätzen vor Steuern von über 26 % bzw. 12 % vorteilhaft. Eine 20 %igen Investiti onsprämie/-zulage für digitale Wirtschaftsgüter oder solche, die dem Klimaschutz dienen, ist der von den Unternehmen bevorzugten 50 %igen Sonderabschreibung sogar bei allen Zinssätzen vor Steuern zwischen 0 % und 100 % überlegen. Zu den Entlastungswirkungen von Abschreibungen und Investitionsprämien, vgl. Boie-Wegener et al. (2024). 57 Im Gegensatz zur Sonderabschreibung, die in der ersten Periode nach der Investition greift, ist ein Investitionsabzugsbetrag bereits zum An schaffungszeitpunkt abzugsfähig und damit auch bei identischem An wendungsbereich vorteilhaft. 58 Vgl. ausführlich zu den Ergebnissen der ZDH-Befragung Heinemann Heile et al. (2023b).

Abbildung 2: Einschätzungen der Nützlichkeit ausgewählter Maßnahmen zur Investitionsförderung (BMF/DIHK-Befragung); Quelle: Heinemann-Heile et al. (2023a). Die Abbildung illustriert die Antworten von N = 136 Unternehmen im Befragungszeitraum Februar bis Juni 2023. Die Unternehmen wurden gebeten, bis zu fünf Maßnahmen auszuwählen, die ihre Investitionstätigkeit am stärksten fördern würden. Die geschätzte Nützlichkeit der Maßnahmen liegt somit bei mi nimal null und maximal fünf. Wir konnten eine weitgehend vergleichbare Befragung zusam men mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) parallel durchführen (ZDH-Befragung). 58 Auch diese Befragung wurde durch einen Multiplikator, in diesem Fall

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