StuW Sonderheft NeSt 2025

StuW Sonderheft NeSt 2025

Abhandlungen – Steuerwissenschaften

S32

Dyck / Hechtner / Maiterth / Sureth-Sloane – Abschreibungen als Mittel der Investitionsförderung in Deutschland

Heile et al. 2020a; Heile et al. 2020b (Corona-Befragung)

Heinemann-Heile et al. 2023a (BMF/DIHK-Befragung) Steuerliche und nicht-steuerliche Investitionsfördermaßnahmen

Heinemann-Heile et al. 2023b (ZDH-Befragung) Steuerliche und nicht-steuerliche Investitionsfördermaßnahmen

Maiterth et al. 2023 (GBP-Befragung)

Befragungen

Inhaltlicher Schwerpunkt

Steuerliche Maßnahmen in der Corona-Krise

Wachstumschancengesetz

Befragungszeitpunkt

Mai – Juni 2020

Februar – Juni 2023

Februar 2023

November 2023

Stichprobe

N = 305

N = 136

N = 2339

N = 594

Einzelunternehmen (ca. 18 %), Personengesellschaft (ca. 40 %), Kapitalgesellschaft (ca. 42 %)

Einzelunternehmen (ca. 30 %), Personengesellschaft (ca. 26 %), Kapitalgesellschaft (ca. 44 %) Überwiegend NRW ( 90%) Überwiegend KMU ( 90%)

Nicht genannt

Nicht genannt

Rechtsformen

Unternehmenssitz

deutschlandweit

deutschlandweit

deutschlandweit

Unternehmensgröße *

Überwiegend KMU ( 90%) Alle Wirtschafts zweige

Mehrheitlich KMU ( 70%) Handel, Dienstleistung und Industrie

Überwiegend KMU ( 90%)

Wirtschaftszweige

Alle Wirtschaftszweige

Handwerk

* Die Bestimmung der Größenklassen erfolgt in Anlehnung an § 267 HGB.

Tabelle 1: Überblick über die verschiedenen Unternehmensbefragungen in den Jahren 2020 bis 2023.

Abbildung 1 zeigt, dass eine Sonderabschreibung am meisten Zuspruch erfährt. Es ist außerdem festzustellen, dass die positi ve Wertschätzung für Sonderabschreibungen bei Personen unternehmen, d.h. bei Einzelunternehmen und Personengesell schaften, bei ca. 79 % liegt, und damit größer ist als bei Kapital gesellschaften, wo sie bei ca. 63 % liegt. Eine mögliche Erklä rung hierfür könnte sein, dass der marginale Steuersatz bei den Personenunternehmen größer ist als bei den Kapitalgesellschaf ten und somit der Barwertvorteil der Sonderabschreibung hö her ist.

klärungsmöglichkeit für die positive Beurteilung von Sonder abschreibungen auch durch Verlustunternehmen ist, dass Wir kungen von Abschreibungen generell überschätzt werden, weil diese mit positiv konnotierten Steuerersparnissen assoziiert werden. 53 Die Befragten haben zudem eine hohe Präferenz für einen Verlustrücktrag. Dies könnte erklären, warum Befragte, die im Vorjahr einen Gewinn erzielt haben und zukünftig mit Verlusten rechnen, eine Sonderabschreibung als vorteilhaft ein schätzen. Die Befragungsdaten enthalten einen weiteren Aspekt, der die hohe Wertschätzung für eine Sonderabschreibung verwunder lich erscheinen lässt. So geben ca. 67,5 % der befragten Unter nehmen an, Investitionen infolge der Corona-Krise zu ver schieben oder gar nicht zu tätigen. Diese Unternehmen können somit von einer Sonderabschreibung zumindest kurzfristig gar nicht profitieren. 54 Es ist aber auch möglich, dass zumindest ein Teil dieser Unternehmen Investitionen nicht verschoben oder getätigt hätte, wenn es eine Sonderabschreibung gegeben hätte. Wir haben in Zusammenarbeit mit dem BMF und der Deut schen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie befragt (BMF/DIHK Befragung), wie sie verschiedene Investitionsfördermaßnahmen einschätzen. 55 Konkret haben wir die Unternehmen gebeten, bis zu fünf Maßnahmen dem Rang nach zu ordnen, die ihre Investitionstätigkeit am stärksten fördern würden. Die Befra gung wurde wiederum durch Multiplikatoren, in diesem Fall durch die DIHK, den Unternehmen übermittelt. Personen und Kapitalgesellschaften sind wieder deutlich über- und Ein zelunternehmen unterrepräsentiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Befragten der Meinung sind, dass eine Sofortabschreibung für alle Wirtschaftsgüter, die degressive Abschreibung i.H.v. 30 % für alle Wirtschaftsgüter und eine Sonderabschreibung i.H.v. 50 % für digitale Wirtschaftsgüter ihre Investitionstätig 53 Im Zusammenhang mit der steuerlichen Verlustverrechnung zeigen Stu dien, dass die Entlastungswirkung der steuerlichen Verlustverrechnung überschätzt wird, vgl. Fochmann et al. (2012). 54 Jedoch schätzen diese Unternehmen die Nützlichkeit einer Sonder abschreibung (statistisch) signifikant weniger positiv ein als Unterneh men, deren Investitionstätigkeit coronabedingt nicht leidet. 55 Vgl. ausführlich zu den Ergebnissen der BMF/DIHK-Befragung Heine mann-Heile et al. (2023a).

Abbildung 1: Einschätzungen der Nützlichkeit ausgewählter Maßnahmen zur Verbesserung der Liquiditätslage (Corona-Befragung); Quelle: Heile et al. (2020a, 2020b). Die Abbildung illustriert Antworten auf die Frage „ Wie nützlich schätzen Sie die folgenden bereits umgesetzten oder vorgeschlagenen Maßnah men zur Bewältigung der Corona-Krise für Ihr Unternehmen ein? “ von N = 305 Unternehmen im Befragungszeitraum Mai bis Juni 2020. Unterneh men, die mit „ weißnicht “ antworten, bleiben für die jeweilige Maßnahme unbe rücksichtigt. Zu unserer Überraschung wird eine Sonderabschreibung auch von solchen Unternehmen als positiv eingestuft, die nicht mit Gewinnen in naher Zukunft rechnen. Die Nützlichkeit einer Sonderabschreibung wird nicht signifikant anders eingeschätzt von Unternehmen, die einen Verlust erwarten, als von Unter nehmen, die von Gewinnen in naher Zukunft ausgehen. Inso fern scheint einer Sonderabschreibung, unabhängig davon, ob sie unmittelbar zu einer Liquiditätsstärkung der Unternehmen führt, eine besondere Wertschätzung entgegengebracht zu wer den. Möglicherweise haben die Verlustunternehmen aber „ nor male “ Geschäftsjahre vor Augen, in denen sie Gewinne erzielen und von einer Sonderabschreibung profitieren. Eine weitere Er

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