StuW Sonderheft NeSt 2025
StuW Sonderheft NeSt 2025 S15 Kristiansen / Wittmaack / Fauser / Haghighi / Hauke – Amtliche Steuerstatistikdaten für die Forschung: Stand und Ausblick des Datenangebots Abhandlungen – Steuerdaten
2011 jährlich. Die Gewerbesteuerstatistik dient der Analyse von Struktur und Wirkung der Gewerbesteuer und ihrer wirtschaft lichen Bedeutung. Darüber hinaus wird sie zur Quantifizierung des zukünftigen Steueraufkommens der Gemeinden sowie als eine der Grundlagen bei umfangreichen Steuersimulations modellen verwendet. Neben dem festgesetzten Steuermess betrag, dem Gewerbeertrag, Gewinn und Verlust eines Gewer bebetriebes gibt die Gewerbesteuerstatistik auch Auskunft über die Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibeträge aus der Steuerfestsetzung. Der Gewerbesteuerhebesatz pro Gemeinde ist aus einer anderen Quelle ebenfalls verfügbar. Weiterhin sind auch die Zerlegungsfälle mit Informationen zu den jeweils beteiligten Gemeinden mit Zerlegungsanteilen enthalten. Die Gewerbesteuerstatistik liegt als Forschungsdatensatz in den FDZ als Querschnitt seit 1995 bis zum aktuellsten Rand vor. Im BTP, welches ab 2013 bis zum aktuellsten Rand vorliegt, wird die Gewerbesteuerstatistik ebenfalls geführt. Hier sind je doch nur die Festsetzungsfälle berücksichtigt. B. Körperschaftsteuerstatistik Die Körperschaftsteuerstatistik (EVAS 73211) erfasst alle Kör perschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die unbeschränkt, beschränkt körperschaftsteuerpflichtig oder körperschaftsteuerbefreit sind und die bis 3½ Jahre nach Ende des Feststellungsjahres veranlagt wurden. Die Bemessungs grundlagen der Körperschaftsteuer sind Einkommen und Er trag der Körperschaftsteuerpflichtigen. Zwischen 1992 und 2013 wurde die Bundesstatistik dreijährlich durchgeführt, da nach jährlich. Die Körperschaftsteuerstatistik liefert wesentli che Informationen über das Ergebnis des Steuerfestsetzungs prozesses für Körperschaften sowie über die Wirkungsweise der Steuer. Die Körperschaftsteuerstatistik erfasst neben der festgesetzten Körperschaftsteuerschuld auch Angaben aus dem Festsetzungsverfahren. Dazu zählen Einkünfte, zu versteuern des Einkommen, Verlustabzüge und Sondervergünstigungen. Die Körperschaftsteuerstatistik liegt als Forschungsdatensatz in den FDZ jeweils als Querschnitt seit 1992 vor und ist in das BTP ab Berichtsjahr 2013 aufgenommen. C. Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen Die Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen (EVAS 73311) er fasst alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die im Be richtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und deren Lieferungen und Leistungen über einem Erfassungs grenzwert 12 lagen. Seit 1996 wird die Bundesstatistik jährlich durchgeführt. Mit der Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldungen können Aussagen zur Wirkungsweise der Umsatzsteuer sowie ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung in Deutschland getroffen werden. Darüber hinaus dient die Statistik auch der Beobachtung ökonomischer Zusammenhänge. Die Statistik gibt Auskunft über den steuerbaren Umsatz, die Lieferungen und Leistungen zum vollen und ermäßigten Steuersatz, zu in nergemeinschaftlichen Erwerben, steuerfreien Lieferungen und Leistungen, zu Umsätzen nach § 13b Umsatzsteuergesetz, der entsprechenden Umsatzsteuer und zu abziehbaren Vorsteuer beträgen. Die Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldung liegt seit 1996 als Querschnitt vor, wobei in den Berichtsjahren 1996 und 1997 nicht für alle 16 Bundesländer Daten enthalten sind. Für den Querschnitt aus 2000 liegt zusätzlich ein SUF vor. Seit
2001 wird regelmäßig auch ein Umsatzsteuer-Panel geführt, welches nur eine Auswahl an Merkmalen der zugrunde liegen den Statistik enthält. Das Panel wird alle zwei Jahre aktualisiert. Zusätzlich wird die Statistik im BTP mit allen verfügbaren Merkmalen seit dem Statistikjahr 2013 aber immer nur bis zum aktuellsten Zeitpunkt der ebenfalls enthaltenden Veranla gungsstatistiken geführt. Die Zusammenführungen des BTP basieren auf einer anderen Methodik als die Zusammenfüh rung des Umsatzsteuer-Panel. Daher sind die Panels nicht de ckungsgleich im Hinblick auf die über die Zeit zusammenge führten Einheiten. D. Business-Tax-Panel Das BTP kombiniert die Angaben von Unternehmen aus ver schiedenen Steuerstatistiken im Quer 13 - und Längsschnitt. Ne ben den zuvor aufgeführten Statistiken der Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Voranmeldung sind zu sätzlich die Einnahmenüberschussrechnung, die Statistik über die Personengesellschaften und Gemeinschaften, die Umsatz steuer-Veranlagung und einige Merkmale aus dem Statisti schen Unternehmensregister enthalten. Das BTP selbst deckt nicht den kompletten Zeitraum der verfügbaren Statistiken ab, sondern wird ab 2013 als Forschungsdatensatz in den FDZ ge führt, da ab dem genannten Berichtsjahr alle verwendeten Steu erarten jährlich zur Verfügung stehen. Das BTP soll jährlich aktualisiert werden. Im Folgenden werden die drei noch nicht beschriebenen Steuerstatistiken aufgeführt. Das Statistische Unternehmensregister (EVAS 52111) wird hier nicht erläutert, da es sich dabei nicht um eine Steuerstatistik handelt. Die ange wendete Zusammenführungsmethodik wird von Kristiansen (2023) sowie Buchner et al. (2022) beschrieben. Die Einnahmenüberschussrechnung (EVAS 73111) ist eine An lage zur Ermittlung der Gewinne gem. § 4 Abs. 3 Einkommen steuergesetz (EStG) bei der Steuerfestsetzung. Sie bildet als ver einfachte Methode das Gegenstück zur Gewinn- und Verlust rechnung bei doppelter Buchführung und erfasst Unterneh men, die nicht im Handelsregister und damit nicht zur Bilan zierung verpflichtet sind und eine Erfassungsgrenze 14 nicht überschreiten. Freiberufler dürfen diese Form der Gewinn ermittlung unabhängig von einer Erfassungsgrenze verwenden. In der amtlichen Statistik sind die Daten seit 2013 jährlich ver fügbar. Die Statistik enthält Angaben der Betriebseinahmen und -ausgaben sowie darunterfallende Untergliederungen. Die Statistik über die Personengesellschaften und Gemein schaften (EVAS 73121) erfasst alle Personengesellschaften und Gemeinschaften, für die eine „ einheitliche und gesonderte Fest stellung von Besteuerungsgrundlagen “ bis 3½ Jahre nach Ende des Feststellungszeitraums, durchgeführt wurde. Dadurch wer 12 Die Umsatzsteuerfreigrenze ist in § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz fest gehalten. Für die Jahre 1996 bis 2001 lag diese bei 16.617 € , im Jahr 2002 bei 16.620 € , von 2003 bis 2019 bei 17.500 € und seit 2020 liegt sie bei 22.000 € . 13 Die Querschnitte des GKUPV für die Jahre 2007, 2010 und 2016 können als Vorgängerversion des BTP verstanden werden. Die dort angewandte Zusammenführungsmethodik ( Buchner et al. 2022) wurde für das BTP aktualisiert und verbessert. 14 Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 600.000 € oder einen Gewinn bis zu60.000 € .
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