StuW Sonderheft NeSt 2025

StuW Sonderheft NeSt 2025 S13 Kristiansen / Wittmaack / Fauser / Haghighi / Hauke – Amtliche Steuerstatistikdaten für die Forschung: Stand und Ausblick des Datenangebots Abhandlungen – Steuerdaten

IV. Bestehendes Forschungsdatenangebot und zugrunde liegende Steuerstatistiken Bei den Steuerstatistiken gem. § 1 StStatG handelt es sich um Vollerhebungen, deren Erhebungsmethoden näher in den zu gehörigen Qualitätsberichten beschrieben werden. 9 Die im StStatG geregelten Bundesstatistiken wurden in der Vergangen heit teilweise dreijährlich ausgeführt. Mittlerweile liegen diese jährlich vor. Die Steuerdaten werden aktuell überwiegend von den zuständigen Finanzämtern über die Rechenzentren der Landesfinanzbehörden an die Statistischen Ämter der Länder übermittelt. Die übermittelten Angaben basieren auf den im je weiligen Besteuerungsverfahren von der Finanzverwaltung fest gestellten Angaben. Folglich handelt es sich bei den Steuersta tistiken um Sekundärstatistiken. Über das sog. Steuerstatisti sche Gesamtsystem (StSys) 10 werden die Daten für alle Bundes länder einheitlich aufbereitet. Regional lassen sich die Statisti ken überwiegend bis auf Gemeindeebene auswerten. Die Ver öffentlichungen beziehen sich in der Regel auf das jeweilige Steuerjahr als Berichtszeitraum vom 1.1 bis 31.12. Bei den Ver anlagungsstatistiken beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre, so dass die Veröffentlichung eines Veranlagungsjahres ca. 2¾ bis 3½ nach Ablauf des Veranlagungsjahres erfolgt. Die Statistiken sind räumlich vergleichbar. Einschränkungen können sich je doch im Rahmen der Umsatzsteuerstatistik bei Mehrbetriebs unternehmen und Organschaften ergeben. Diese haben zwar einen relativ geringen Anteil an der Gesamtanzahl der Beob achtungen, jedoch einen hohen Anteil an den jeweiligen Ge samtbeträgen. Im Zeitverlauf kann es zu Einschränkungen der Vergleichbarkeit einzelner Berichtsjahre durch Änderungen des Steuerrechts, aber auch durch eine Umwidmung von Merk malen kommen. Abbildung 3 gibt einen Überblick über den steuerlichen Forschungsdatenbestand in den FDZ sowie den betreuenden Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Die den Forschungsdaten zugrunde liegenden Steuerstatistiken werden hiernach umrissen.

werden nur nach einer Geheimhaltungsprüfung freigegeben (FDZ 2022). Dank dieser Einschränkungen und den damit ver bundenen Kontrollmöglichkeiten durch die FDZ können die Daten deshalb mit einem sehr hohen Analysepotential bereit gestellt werden. Einen höheren Anonymisierungsgrad müssen faktisch anony misierte Mikrodaten erfüllen, die als Off-Site-Daten angeboten werden, d.h. außerhalb der amtlichen Statistik genutzt werden dürfen. Neben der Löschung der direkten Identifikatoren sind hier statistikspezifisch verschiedene Anonymisierungsmaßnah men umgesetzt, etwa Stichprobenziehung, Zusammenfassun gen von Merkmalen und Merkmalsausprägungen oder Top Coding/Censoring. Dies stellt sicher, dass in Kombination mit den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eine Reidentifizierung von Mikrodaten faktisch ausgeschlossen werden kann. Dazu stehen in den FDZ Scientific Use Files (SUF) bereit, die in den nutzungsberechtigten wissenschaftli chen Einrichtungen in Deutschland ausgewertet werden kön nen. 6 Der bequemere Zugangsweg geht allerdings mit einem durch die Anonymisierung bedingten geringeren Analysepo tential einher. Zusätzlich existieren zur Off-Site-Nutzung noch Campus Files (CF) und Public Use Files (PUF), die absolut anonymisiert sind und für die methodische Lehre konzipiert wurden. PUF und CF stehen allen Interessierten zur Verfügung und müssen im Gegensatz zu den anderen Angeboten der FDZ weder beantragt werden noch fallen Entgelte an. 7 Die Datensätze werden durch Vergröberungen und die Entfernung von Variablen so stark verändert, dass eine Identifizierung der Merkmalsträger aus geschlossen ist. Das Analysepotential ist dementsprechend am geringsten. Als neuer Zugangsweg für die Wissenschaft wurde ein Remote Access System in den FDZ aufgebaut. Seit Januar 2025 ermög licht dieses System Forschenden, direkt aus ihren Einrichtun gen auf faktisch anonyme Daten zuzugreifen. Vorerst sind im Remote Access System lediglich die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik, DRG steht für „ Diagnosis Related Groups “ ) und der Mikrozensus für die Wissenschaft auswertbar. Für diese Statistiken wurden sog. Remote SUF er stellt, die das Analysepotential im Vergleich zur bisherigen Off Site-Nutzung erhöhen. Perspektivisch sollen weitere Statistiken angeboten werden. Dabei wird auch geprüft, welche Statistiken sich aus dem Steuerbereich eignen, um neben den bestehenden Zugangswegen in faktisch anonymisierter Form via Remote Access einen Mehrwert für die Analysen der Wissenschaft zu bieten. Die Nutzung von FDZ-Daten ist zu beantragen und wird dann adressaten- und zweckgebunden sowie zeitlich begrenzt, ver traglich vereinbart und kostenpflichtig durchgeführt 8 . Für For schungsvorhaben von Studierenden und Promovierenden kann eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

6 Gem. § 16 Abs. 6 BStatG dürfen die Forschungsdatenzentren nur „ Hoch schulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung “ einen Zugang zu amtlichen Mikrodaten gewähren. Eine Nutzung von SUFs durch wissenschaftliche Einrichtun gen im Ausland ist derzeit rechtlich nicht möglich. 7 PUF und CF können nach erfolgreicher Registrierung einfach herunter geladen werden: https://campus-file-fdz.nrw.de/. 8 Mehr Informationen zu den Nutzungsbedingungen sowie den Entgelten sind der Website der FDZ zu entnehmen: https://www.forschungsdatenz entrum.de/de/bedingungen und https://www.forschungsdatenzentrum.de /de/entgelte. 9 Die Qualitätsberichte aus dem Bereich Steuern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaet sberichte/Steuern/einfuehrung.html. 10 Siehe Schneider (2012a, 2012b) für Erläuterungen zum StSys.

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