StuW Sonderheft NeSt 2025

StuW Sonderheft NeSt 2025

S1

StuW Steuer und Wirtschaft Sonderheft NeSt

Editorial

Deutschland ist ein hoch entwickeltes Industrieland, dessen zentrale Einnahmequelle zur Finanzierung seiner staatlichen Aufgaben die Steuern sind. Als Ergebnis der 168. Sitzung des Arbeitskreises „ Steuer schätzungen “ vom Mai 2025 wird für 2025 ein erwartetes Gesamtsteueraufkommen von knapp 980 Mrd. € berichtet. Dieses Volumen ergibt sich aus den geschätzten Einnahmen aus ca. 25 unterschiedlichen Steu erarten, wie der Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen „ Steuern von A bis Z, Ausgabe 2023 “ zu entnehmen ist. Zweifelsohne unterscheiden sich die einzelnen Steuerarten stark in ihrer fiskalischen Bedeutung, wobei den Ertragsteuern neben der Umsatzsteuer die größte Bedeutung zukommt. Allen Steuern ist gemein, dass sie auf ökonomische Aktivitäten in vielfältiger Weise wirken und damit auf unterschiedliche Weise in das Wirtschaftsleben eingreifen, so dass sich Einkommens-, Vermögens- und Konsumpositionen steuerbedingt verändern. Neben dem durch Steuern generierten Aufkommen kommen diesen Wirkungen von Steuern eine wichtige Bedeutung zu. Getreu dem Motto, „ Mit Steuern steuern “ , wird Steuern auch eine ökonomische Lenkungsfunktion zugesprochen. Folgerichtig sehen die Steuerwissen schaften innerhalb der normkonzipierenden Prinzipien eine Einteilung von steuerrechtlichen Normen in die Gruppen Fiskalzwecknorm, Sozialzwecknorm und Vereinfachungszwecknorm vor, wobei die Len kungsnorm neben der Umverteilungsnorm zur Gruppe der Sozialzwecknormen gehört. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkungen von Steuern liefert u.a. die empirische Steuerfor schung. Für die Gewinnung gesicherter empirischer Erkenntnisse ist dabei die Analyse von Steuerdaten unerlässlich. Steuerdaten entstehen vor allem aus dem Besteuerungsvorgang, etwa aus den gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der Erfüllung der steuerlichen Pflichten erklärten Daten (primäre Steuer daten) . Wird die Steuer z.B. im Wege der Veranlagung durch die Finanzbehörden festgesetzt, so entstehen aus diesem Prozess, neben den von den Steuerpflichtigen erklärten Daten, weitere Steuerdaten (z.B. Zwi schengrößen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens). Ähnliche Überlegungen gelten für Daten aus der Steueranmeldung. Darüber hinaus existieren sekundäre Steuerdaten , die u.a. im Zusam menhang mit der Erfüllung weiterer steuerliche Pflichten stehen (z.B. Anzeigepflicht für grenzüberschrei tende Steuergestaltungen), oder die in Teilen lediglich den Besteuerungsprozess und die Ermittlung der Steuer unterstützen (u.a. Steuerbilanzen, Verrechnungspreisdaten, usw.). Ferner entstehen auch tertiäre Steuerdaten aus dem reinen Verwaltungsvorgang, die eben auch als solche zu bezeichnen wären (u.a. Informationen über die Bearbeitung des Steuerfalls). Diese sehr komplexe Struktur an unterschiedlichen Steuerdaten resultiert aus unterschiedlichen zuständigen Stellen (u.a. Finanzverwaltungen), die für die Erhebung und Verwaltung von Steuern bei Bund, Land und Kommune zuständig sind. Nur Teile dieser Steuerdaten werden in einem standardisierten Prozess erfasst und der Wissenschaft für Forschungszwecke bereitgestellt. Das Statistische Bundesamt, die Statistischen Landesämter und die hier angeschlossenen Forschungsdatenzentren von Bund und Ländern sind in diesen Prozess eingebunden. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Steuerdaten vornehmlich zur Erhebung und Administration der Steu ern erhoben werden. Eine wissenschaftliche Analyse dieser Daten ist lediglich eine Art „ Zweitverwertung “ der Steuerdaten. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung von Steuern sind unerlässlich, um deren ökonomischen Effekte und Reaktionen von Steuerpflichtigen auf Steuergesetze und Steuerrechtsänderungen verstehen sowie um Aufkommens- und Verteilungswirkungen abschätzen zu können. Evidenzbasierten Kenntnissen

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